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Erst bei einem Schaden stellen Sie fest, wie gut Sie wirklich versichert sind. Oft gibt es in diesem Fall für den Versicherten das böse Erwachen. Sie haben als Geschädigter andere Sorgen, als sich auch noch mit Ihrer Versicherung zu streiten. Holen Sie sich deshalb neutrale und kompetente Unterstützung und schonen Sie Ihre Nerven.
In Ihrem Namen übernehmen wir die komplette Schadensabwicklung mit Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Wir gleichen den Wissensvorsprung des Versicherers Ihnen gegenüber aus. Manchmal liegt es nur an Kleinigkeiten, wie z. B. einer unglücklichen Schadensschilderung, dass eine Leistungspflicht fraglich wird.
Selbst wenn Sie schon tätig geworden sind oder die Regulierung bereits abgeschlossen ist, helfen wir Ihnen auch im Nachhinein, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Honorar
Ihre Kontaktaufnahme zu uns ist selbstverständlich unentgeltlich, Kosten fallen für Sie erst an, wenn wir in einem Schadensfall oder anderweitig für Sie tätig werden.
Da Versicherungsberatung zu den Rechtsberatungen zählt, dürfen wir das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anwenden. Hiervon machen wir nur Gebrauch, wenn Sie rechtsschutzversichert sind und Ihre Versicherung die Deckungszusage erteilt hat.
Darüber hinaus haben wir die unternehmerische Freiheit als Gewerbetreibende. Aufgrund dieser Tatsache können wir Ihnen Pauschalhonorare und/oder erfolgsabhängige Honorare anbieten, so dass Sie auch ohne Rechtsschutzversicherung Ihre Ansprüche zu einem fairen Preis durchsetzen lassen können.
Es ist uns wichtig, Ihnen größtmögliche Transparenz bei der Honoargestaltung zu bieten. Schließlich sollen Sie so genau wie möglich wissen, wieviel Sie unsere Dienstleistung kosten wird.
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